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Unser Seelsorger

 

Pfarrbüros

Im Pfarrbüro helfen wir Ihnen gerne weiter bei allen Fragen rund um die Pfarrei, z. B.: Wer ist Ansprechpartner für was? Auch wenn Sie Messintentionen bestellen möchten, Anfragen zu Krankenbesuchen oder anderen Diensten unserer Pfarrei haben, freuen wir uns, Sie zu den Öffnungszeiten im Pfarramt persönlich begrüßen zu können.

 

Seelsorge-Notfall

 

Pfarrgemeinderat 2018 - 2022

Alle vier Jahre werden in der Diözese Würzburg neue Pfarrgemeinderäte gewählt. Diese Gruppe besteht - je nach Anzahl der Katholiken in der Pfarrei - aus 6 bis 14 Mitgliedern. Die letzten Wahlen fanden im Februar 2018 statt. Der PGR, wie er oft kurz genannt wird, fungiert zum einen als Pastoralrat, dem hauptsächlich beratende Funktion zukommt, und verfügt zum anderen als mitverantwortliches Ortsgremium über Mitspracherechte bei der Gestaltung der Schwerpunkte der Pastoral in der Pfarrei.

Die Kompetenzen, Aufgaben und Zusammensetzung ebenso wie die Zusammenarbeit des Pfarrgemeinderates mit den Seelsorgern und der Kirchenverwaltung sind in der Satzung für Pfarrgemeinderäte geregelt, die vom Bischof zusammen mit einer Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte als verbindliche Grundlage des Handelns herausgegeben wurde.

 

Kirchenverwaltung 2019 - 2024

Die Kirchenverwaltung ist vorrangig für die finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei zuständig; damit obliegt ihr die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens und sie trägt darüber hinaus Sorge für alle sonstigen ortskirchlichen Bedürfnisse. Dazu zählen u. a.:

  • Planung, Errichtung, Ausstattung und Unterhalt der Kirche sowie der der Pfarrgemeinde dienenden Gebäude.
  • Entlohnung der Mitarbeiter, Bereitstellung des Sachbedarfs für Gottesdienste, Seelsorge, Jugendarbeit sowie die Abwicklung des gesamten Verwaltungsaufwands.
  • Hierzu erstellt, berät und beschließt die Kirchenverwaltung die Haushaltspläne der Kirchenstiftung und erstellt die Jahresrechnungen.

Eine genauere Auflistung der Aufgaben finden Sie in der Kirchenstiftungsordnung.

Alle größeren Ausgaben, alle Verträge, die die Pfarrei abschließt, brauchen einen Beschluß der Kirchenverwaltung. Für größere Vorhaben benötigt die Kirchenverwaltung allerdings die Genehmigung der Diözese. Durch dieses System ist gewährleistet, daß mit dem Geld unserer Pfarrei ordnungsgemäß umgegangen wird, wofür die Mitglieder der Kirchenverwaltung auch persönlich haften.

Die Kirchenverwaltung besteht nach der Kirchenstiftungsordnung aus dem Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung und den vier jeweils für sechs Jahre gewählten Mitgliedern. Für die Kassen- und Rechnungsführung bestimmt die Kirchenverwaltung aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger.

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